Gerne führen wir an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch.
Ergibt die Begutachtung, dass die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeug ein H-Kennzeichen erhalten.
Wir können die Bewertung auch gleich zusammen mit der Oldtimeruntersuchung für das H-Kennzeichen aufnehmen, oder gerne auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Wir unterstützen Sie auch gerne bei allen Fragen zu Ihrem Oldtimer. Sprechen Sie uns bitte an.